Telekom muss Call by Call bei IP-Anschlüssen gewährleisten
Strenges Urteil der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur
Die Telekom wurde von der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, bei allen IP-Anschlüssen der Telekom-Eigenmarke T-Home sowie der Tochterunternehmen congstar und T-Systems die Möglichkeit der Call by Call- und Preselection-Nutzung zu gewährleisten.
Bei den herkömmlichen Festnetz-Telefon-Anschlüssen, ob als nur Telefonanschluss oder Telefonanschluss als Bestandteil eines Komplettangebots Call & Surf oder Entertain, ist die Telekom allerdings der einzige Anbieter, der Call by Call oder Preselection bundesweit ermöglicht!
Call by Call oder Preselection auch bei Internet-Telefonie (VoIP)
Somit können Kunden der Telekom IP-Anrufe über die Eingabe einer Vor-Vorwahl auch über andere Anbieter tätigen oder diese dauerhaft als Verbindungsanbieter speichern. Bereits im November vergangenen Jahres legte die Bundesnetzagentur einen Entwurf für diese Verpflichtung vor. Die Telekom forderte allerdings eine “Implementierungsfrist” von neun Monaten zur technischen Umsetzung der Call by Call-Nutzung. Inzwischen erklärte die EU-Kommission die Entscheidung über den Entwurf jedoch für amtlich. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, Klage gegen den Entschluss einzureichen.
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